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FTSE 100 – Erneute Wahl in Großbritannien: Welches Ergebnis wird Theresa May erzielen?

1. Juni 2017 | 1 Minuten zu lesen

In sieben Tagen wird sich Großbritannien der von Premierministerin May initiierten Wahl stellen und anschließend mit Brüssel über den Brexit verhandeln, welcher im Referendum vor einem Jahr beschlossen wurde.

Im Fokus: FTSE 100

Die finale Woche wird voraussichtlich nicht, wie man sich vorstellen kann, ohne Schwierigkeiten für die konservative Theresa May ablaufen. In der Tat haben die neuesten Umfragen ergeben, dass der Vorsprung der Konservativen gegenüber Labour auf 13 Prozentpunkte geschrumpft sei. Die Umfrage der Sunday Times „YouGov“ kam sogar zu dem Ergebnis, dass der Vorsprung nur noch neun Prozentpunkte betrage und damit das erste Mal seit September letzten Jahres die 10-Prozentpunkte-Schwelle durchbrochen hat.

Zur Zeit sorgt Mays schwindende Popularität auch für Volatilität in der britischen Währung. Der britische Aktienindex FTSE 100 reagierte darauf jedoch relativ unerschrocken. Im Mai schloss der FTSE 100 auf einem historischen Hoch und ebenfalls über dem psychologisch wichtigem Level von 7.500 Punkten. Unter anderem kommt dies durch die Schwäche des Pfunds Sterling zustande, welche besonders von der Exportindustrie begrüßt wird. Außerdem könnte eine Beruhigung des politischen Klimas nach der Wahl den britischen Aktienindex weiter vorantreiben. Wenn auch ziemlich unwahrscheinlich, könnten weitere Prognosen über ein erfolgreiches Abschneiden der Labour-Partei zu neuer Unruhe an den Finanzmärkten führen.

Wichtige Risiken:

Marktrisiko:

Die Entwicklung der Aktienkurse der jeweiligen Unternehmen ist von vielen unternehmerischen, konjunkturellen und ökonomischen Einflussfaktoren abhängig, die der Anleger bei der Bildung seiner Marktmeinung zu berücksichtigen hat. Der Aktienkurs kann sich auch anders entwickeln als erwartet, wodurch Verluste entstehen können.

Emittenten- / Bonitätsrisiko:

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.