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1x1 der Hebelprodukte: Optionsscheine

22. Nov. 2018 | 4 Minuten zu lesen

Optionsscheine ermöglichen die gehebelte Partizipation an steigenden (Call) und fallenden (Put) Kursen eines Basiswertes. Daher kann der Anleger mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz überproportional an der Kursentwicklung eines Basiswerts partizipieren.

Die Grundidee von Optionsscheinen

Optionsscheine ermöglichen die gehebelte Partizipation an steigenden (Call) und fallenden (Put) Kursen eines Basiswertes. Daher kann der Anleger mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz überproportional an der Kursentwicklung eines Basiswerts partizipieren. Je nachdem, ob es sich um ein Call- oder Put-Optionsschein handelt, wird auf steigende bzw. sinkende Kurse des Basiswerts gesetzt. Der Wert eines Call-Optionsscheins nimmt bei steigenden Basiswert zu und fällt entsprechend bei einem Sinken des Basiswerts. Umgekehrt vermindert sich der Wert des Put-Optionsscheins bei einem steigenden Basiswert und steigt bei sinkenden Basiswertkurs. Dabei wird der Preis nicht nur von der Bewegung des Basiswertes (Aktie, Index oder Rohstoff), sondern auch von anderen Faktoren wie z. B. der Volatilität oder der (Rest-)Laufzeit beeinflusst. Liegt der Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit unterhalb (Call) oder oberhalb (Put) des Basispreises, kommt es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Der innere Wert

Dies ist der Wert, den der Anleger erhalten würde, wenn er den Optionsschein sofort ausüben würde. Einen inneren Wert hat ein Call-Optionsschein, wenn der Kurs des Basiswertes über dem Basispreis liegt. Ein Put-Optionsschein hat einen inneren Wert, wenn der Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis notiert.

Der Zeitwert

Je länger die Restlaufzeit, desto höher der Zeitwert. Der Zeitwert nimmt mit abnehmender Restlaufzeit ab und wird bis zum Bewertungstag auf null laufen. Der Preis des Scheins ohne inneren Wert („aus dem Geld“) wird einzig und allein durch den Zeitwert bestimmt. Dieser Zeitwert wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst implizite Volatilität, Restlaufzeit, Zinsen und Dividende.

Implizite Volatilität

Einen großen Einfluss auf den Preis von Optionsscheinen hat - neben den Kurs des Basiswertes - die die implizite Volatilität. Diese beschreibt die vom Markt erwartete Schwankungsbreite des Basiswertes über die Restlaufeit. Dabei gilt: Steigt die implizite Volatilität an, steigt auch der Preis der Option und umgekehrt – egal ob Call- oder Put-Optionsschein!

Restlaufzeit

Sinkt die Restlaufzeit, sinkt auch der Zeitwert und mit diesem auch der Preis des Optionsscheins. Denn mit abnehmender Restlaufzeit nimmt auch die Wahrscheinlichkeit einer Veränderung des inneren Wertes der Option ab.

Zinsen

Der Emittent eines Optionsscheines muss meist zur Deckung der Position einen Bestand des Basiswertes halten. Dadurch entstehen dem Emittenten Finanzierungskosten. Daher hat auch das Zinsniveau einen Einfluss auf den Preis des Optionsscheines. Steigt der Zins, steigen auch die Finanzierungskosten, somit steigt auch der Preis eines Call-Optionsscheines. Der Preis eines Put-Optionsscheines hingegen fällt in diesem Fall.

Dividende (wenn der Basiswert eine Aktie ist)

Da eventuelle Dividenden nicht an den Inhaber eines Optionsscheines fließen, verbilligt sich ein Call, dessen Basiswert eine Aktie ist, wenn Dividenden gezahlt werden. Der Kurs eines Put-Optionsscheines steigt hingegen.

Vorteile

Optionsscheine lassen sich mit geringem Kapitaleinsatz bei überdurchschnittlicher Beteiligung an der Kursentwicklung des Basiswerts in steigenden und fallenden Märkten einsetzen. Zudem ist ein Aussitzen von Buchverlusten möglich, da kein Knock-out-Risiko besteht.

Nachteile

Die Berechnung des Optionsscheinpreises ist sehr komplex, daher kann eine sinkende Volatilität zu fallendem Preis des Optionsscheins führen, obwohl sich beispielsweise der Kurs des Basiswertes eines Call-Optionsscheines steigt. Hinzu kommt ein überproportionales Verlustrisiko.

Warum kann der Preis eines Call-Optionsscheins fallen, obwohl der Kurs des Basiswertes steigt?

Die Preisstellung von Optionsscheinen beruht auf internen Preismodellen. Dabei werden verschiedene Einflussfaktoren neben dem Preis des Basiswertes, berücksichtigt: Die implizite Volatilität, Restlaufzeit, Zins und erwartete Dividende (bei Optionsscheinen, deren Basiswert eine Aktie ist). Ist ein Optionsschein weit aus dem Geld, hat es keinen inneren Wert. Zudem verliert es mit abnehmender Restlaufzeit seinen Zeitwert. Der Optionsschein reagiert dann in diesem Fall fast ausschließlich auf Veränderungen der impliziten Volatilität. Wenn die implizite Volatilität fällt, fällt auch der Preis des Optionsscheins.

Was versteht man bei Optionsscheinen unter den Begriffen „im“, „am“ und „aus dem Geld“?

Optionsscheine, die „im Geld“ oder „in the money“ notieren, besitzen einen „inneren Wert“. Im Geld sind Call-Optionsscheine, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes über dem Basispreis notiert. Put-Optionsscheine sind im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis liegt. Bei Optionsscheinen, die „am Geld“ („at the money“) sind, notiert der aktuelle Kurs des Basiswertes ungefähr auf Höhe des Basispreises. Der innere Wert ist in diesem Fall gleich oder nahezu null. „Aus dem Geld“ („out of the money“) sind Optionsscheine dann, wenn der Kurs des Basiswertes unterhalb des Basispreises notiert (Call-Optionsschein) bzw. umgekehrt bei Put-Optionsscheinen. In diesem Fall hat der Optionsschein keinen inneren Wert und ist weiter entfernt vom Basispreis.

Welche Bedeutung hat das Delta bei Optionsscheinen?

Das Delta gibt die Sensitivität des Optionsscheins gegenüber Kursschwankungen des zugrunde liegenden Basiswerts an. Es zeigt die (theoretische) Veränderung des Optionsscheinpreises für den Fall an, dass sich der Kurs des Basiswerts um eine Rechnungseinheit (z.B. um EUR 1) nach oben oder unten bewegt. Darüber hinaus gibt das Delta auch an, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich ein Optionsschein bei Fälligkeit im Geld befindet. Ein Delta von null bedeutet, dass der Optionsschein weit aus dem Geld notiert und kaum auf Veränderungen des Basiswerts reagiert. Ein Delta von z.B. 0,3 bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Optionsschein bei Fälligkeit im Geld liegt, 30 % beträgt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Totalverlustwahrscheinlichkeit des Optionsscheins bei 70 % liegt. Liegt das Delta nahe bei 0,5 (oder bei einem Put-Optionsschein nahe bei -0,5), dann ist der Optionsschein am Geld. Ein Delta von 1 (bzw. von -1 bei einem Put-Optionsschein) bedeutet, dass der Schein im Geld liegt.

Welche Bedeutung haben der Hebel und das Omega?

Hebel (englisch: leverage) wird im Allgemeinen der Faktor genannt, der angibt um wie viele der Preis eines Wertpapier sich verändert, wenn sich der Basiswertkurs ändert.  Der Anleger kann durch den Hebel überproportional an der Kursentwicklung des Basiswertes partizipieren. Bei Optionsschein ist der Hebel kein eindeutiges Maß für die Veränderung des Preises bei Basiswertänderung, da das Delta hier ein Einfluss hat. Ein besseres Maß für die Ermittlung der Preisänderung ist die Kennzahl Omega. Diese wird auch als „effektiver Hebel“ bezeichnet. Das Omega gibt den Prozentsatz an, um den sich der Kurs eines Optionsscheins bei einer Preisänderung des Basiswertes um ein Prozent theoretisch verändert. Es errechnet sich aus dem Produkt der beiden Kennzahlen Delta und Hebel (Omega = Delta x Hebel). Ein Optionsschein beispielsweise mit einem Hebel von 10 und einem Delta von 0,5 besitzt ein Omega von 5. Der Kurs dieses Optionsscheins würde sich also um etwa 5 Prozent bewegen, wenn sich der Basiswert um 1 Prozent bewegt.

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Wichtige Risiken:

Die Entwicklung der Aktienkurse der jeweiligen Unternehmen ist von vielen unternehmerischen, konjunkturellen und ökonomischen Einflussfaktoren abhängig, die der Anleger bei der Bildung seiner Marktmeinung zu berücksichtigen hat. Der Aktienkurs kann sich auch anders entwickeln als erwartet, wodurch Verluste entstehen können.

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.