Multi Barrier Reverse Convertibles mit TCM-Pfandbesicherung
In turbulenten Marktphasen gibt es Anleger, die gezielt die mit einzelnen Positionen in ihrem Depot verbundenen Risiken reduzieren möchten. Eines der mit Strukturierten Produkten verbundenen Risiken ist das sogenannte Emittentenrisiko. Um das daraus potenziell resultierende Verlustrisiko im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten zu reduzieren, gibt es die TCM-Pfandbesicherung von der SIX®. Worum es sich dabei handelt und wie das genau funktioniert erfahren Sie hier.
Emittentenrisiko
Strukturierte Produkte sind innovative Anlageinstrumente mit denen Anleger in unterschiedlichen Marktphasen Renditen erwirtschaften können. Dabei setzen sich Strukturierte Produkte im Allgemeinen aus einer Kombination von festverzinslichen und Optionskomponenten zusammen. Die mit Strukturierten Produkte verbundenen Risiken lassen sich oberflächlich in ein Markt- und Emittentenrisiko unterteilen.
Strukturierte Produkte werden von Emittenten (in der Regel Banken oder anderen Finanzinstituten) herausgegeben und beinhalten aus diesem Grund ein Ausfallrisiko. Das so genannte Emittentenrisiko beschreibt das Risiko, dass der Herausgeber eines Strukturierten Produkts seine vertraglichen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Zu den vertraglichen Verpflichtungen könnten hierbei beispielsweise die Zahlung eines Coupons oder die Rückzahlung des Produktes am Laufzeitende gehören. Einer der Gründe, warum ein Emittent dazu nicht mehr in der Lage sein könnte, wäre zum Beispiel eine Insolvenz des Emittenten. Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit können vielfältiger Natur sein. Anleger werden grundsätzlich für das Tragen des Emittentenrisikos durch den Kauf der Produkte mit einem höheren Zins vergütet als bei einer Anlage ohne Ausfallrisiko.
Um als Anleger ein Gespür für die Bemessung des Emittentenrisikos zu bekommen, werden Emittenten und deren Zahlungsfähigkeit von unabhängigen Ratingagenturen eingestuft. Zu den namhaften und international bekannten Ratingagenturen zählen Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch Ratings. Die von den Ratingagenturen verwendeten Skalen sind ähnlich, unterscheiden sich allerdings vereinzelt in den Bezeichnungen. So verwenden Standard & Poor’s und Fitch Ratings beispielsweise für die höchste (und damit sicherste) Schuldnerqualität das Kürzel «AAA» auch bekannt unter dem Terminus «Triple A». Wo hingegen Moody’s mit dem Kürzel «Aaa» die höchste Schuldnerqualität beschreibt. Bei S&P sowie Fitch können mit Ausnahme der höchsten Schuldnerkategorie (AAA) und der schlechtesten Kategorie (D) Abstufungen in Form von einem + / - vorgenommen werden. Moody’s nimmt dagegen Abstufungen in Form von Zahlen vor: 1 (höher), 2 oder 3 (niedriger). Auch bei Moody’s werden die höchste Kategorie (Aaa) sowie die niedrigste Kategorie (C) von den Abstufungen ausgenommen.
Emittentenrisiko der Bank Vontobel AG
Vontobel betreibt mit seiner nunmehr 100-jährigen Historie eine vorausschauende und risikobewusste Geschäftspolitik. Geschäftsleitung, Verwaltungsrat sowie das von den Eigentümer-Familien geformte Anker-Aktionariat leisten einen entscheidenden Beitrag zur Unternehmensführung und beeinflussen nicht nur die Kultur von den Mitarbeitenden, sondern auch deren Risikotoleranz in einer Bank.
Die Emittentin Bank Vontobel AG mit Sitz in Zürich verfügt über ein langfristiges Depositenrating von «Aa3» der Ratingagentur Moody's. Dabei untersteht die Bank Vontobel AG in der Schweiz der prudentiellen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Funktionsweise von «TCM»
Die Abkürzung «TCM» steht für «Triparty Collateral Management» und bezeichnet damit einen Besicherungsmechanismus, bei dem die Emittentin eines Strukturierten Produkts andere Wertpapiere als Sicherheiten verpfändet. Der Mechanismus wurde dabei von der Schweizer SIX, zu der auch die Schweizer Börse gehört, unter den Rahmenbedingungen des Schweizer Rechts entwickelt. Der Ursprung der Idee ging zurück auf den unmittelbar nach der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 entstandene Wunsch bei Anlegern, bei einem Investment in Strukturierten Produkten vor dem Ausfall des Emittenten möglichst gut geschützt zu sein.
Die SIX fungiert dabei als unabhängige Plattform, sozusagen als neutraler Dritter, der den Anlegern verpflichtet ist. Diese Strukturierten Produkte werden bei Emission deshalb bei der SIX Securities eingebucht. Die Abwicklung von Käufen und Verkäufen sowie eine Rückzahlung erfolgen für Anleger aber wie gewohnt über die Hausbank. Im Hintergrund koordinieren die Abwicklungsstellen Zahlungen und Lieferungen mit der SIX Securities Services.
Insgesamt schliessen drei beteiligte Parteien so einen Vertrag zugunsten des Anlegers ab: der Emittent bzw. Sicherungsgeber («Collateral Provider»), die Verwahrstelle («Collateral Management») und der Sicherheitenverwalter («Collateral Agent»).
Vorteile der «TCM»-Pfandbesicherung
«TCM by SIX®» hat zum Ziel das Gegenparteirisiko, also der Ausfall des Emittenten, auf das Minimum zu reduzieren. Dies wird erreicht, indem der Sicherungsgeber in einem ersten Schritt bei der SIX ein Konto mit Bargeld oder ein Depot mit Effekten einrichtet. Die SIX hat hierfür ein umfassendes Regelwerk erlassen, welche Werte – insbesondere Anleihen und Aktien – akzeptiert werden. Dabei gibt es vielfältige Einschränkungen, z.B. bezogen auf Emittenten, Rating, Laufzeit, Währung und Handelbarkeit. In einem zweiten Schritt wird dieses Depot der SIX verpfändet.
Die Verwahrstelle («Collateral Management») prüft in einem automatischen Verfahren auf der Grundlage von Daten der SIX Financial Information mehrmals täglich einerseits den aktuellen Wert der ausstehenden Vontobel Strukturierte Produkte – der sich durch Kursveränderungen der Basiswerte, aber auch durch Käufe und Verkäufe der Anleger verändern kann – sowie andererseits den aktuellen Wert der verpfändeten Sicherheiten. Ergibt sich eine Unterdeckung, fordert SIX Securities Services automatisch zusätzliche Sicherheiten vom Sicherungsgeber an und markiert sie als Pfand für das jeweilige Strukturierte Produkt. Für jedes einzelne Strukturierte Produkt sind somit bestimmte Sicherheiten zugunsten der Anleger individuell zugeordnet und verpfändet. Allerdings hat der Anleger keinen Anspruch bzw. Einfluss darauf, welche Effekten konkret hinterlegt sind. Massgeblich ist nur das Regelwerk der SIX, innerhalb dessen der Sicherungsgeber nach freiem Ermessen entscheidet, welche Effekten zur Verfügung stehen.
Verwertungsfall bei Unterdeckung oder Insolvenz
Tritt eine Unterdeckung ein, die der Sicherungsgeber nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ausgleicht oder ordnet die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bzw. eine vergleichbare ausländische Aufsichtsbehörde Schutzmassnahmen, die Liquidation oder eine Insolvenz des Emittenten bzw. des Sicherheitgebers an, so tritt der Sicherheitverwalter («Collateral Agent») in Aktion. Der Sicherheitverwalter verwertet die Sicherheiten bestmöglich. Das Sicherungs- und Pfandrecht für den Anleger beruht dabei auf Bestimmungen des Schweizer Bucheffektengesetzes und des Schweizer Obligationsrechts. Innerhalb von 30 Tagen überweist der Sicherheitverwalter den Verwertungserlös an die Anleger, höchstens jedoch den Wert der Strukturierten Produkte zum Zeitpunkt des Verwertungsfalls.
Anleger sind mit ihrem Investment auf diese Weise besser vor einem potenziellen Zahlungsausfall des Emittenten geschützt. Allerdings besteht dennoch ein Restrisiko, dass in einer Phase allgemein starker Marktverwerfungen, die Sicherheiten, selbst unter Berücksichtigung des Beleihungswertes und der sonstigen Vorsichtsmassnahmen der SIX, nicht dem ursprünglichen Marktwert des besicherten Strukturierten Produktes entsprechen könnten. Nichtsdestotrotz sollten Anleger die Vorteile und die Kosten dieses zusätzlichen Schutzes sorgfältig gegeneinander abwägen.